Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand Mai 2020
- Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Doña Barças Ideenfabrik und Vertragspartnern („Auftraggeber“) im unternehmerischen Bereich, gleich ob Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Sämtliche Angebote von Doña Barças Ideenfabrik sind freibleibend, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen. Erteilt der Auftraggeber auf der Grundlage eines Angebots einen Auftrag an Doña Barças Ideenfabrik, so gilt dies als neues Angebot, welches erst mit der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch Doña Barças Ideenfabrik angenommen wird.
- Liefertermine und -fristen sind, sollten sie als „verbindlich“ vereinbart werden, also solche oder mit gleichbedeutender Bezeichnung („fest“, „fix“ o.ä.) in Textform zu versehen. Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
- Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB sind maßgeblich für den Inhalt des Vertrages zwischen Auftraggeber und Doña Barças Ideenfabrik.
- Leistungen
- Leistungen von Doña Barças Ideenfabrik können sein: Dienstleistungen für die Sichtbarkeit, insbesondere für Social Media Marketing, Podcasting, Vlogs. Zudem Konzeptionierung und Betreuung von Social Media Auftritten, inkl. Community Management. Ebenfalls Musik – & Künstlercoaching.
- Leistungen von Doña Barças Ideenfabrik gelten mit ausdrücklicher oder konkludenter Abnahme durch den Auftraggeber mit Coaching & Support für den digitalen Auftritt, oder Instrumentenuntericht als erbracht.
- Eine Nutzung von Präsentationen, Skripten oder Dokumenten, gleich welcher Art, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Doña Barças Ideenfabrik gestattet.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Doña Barças Ideenfabrik sämtliche in seinem Kenntnisbereich liegenden Informationen zu verschaffen und Genehmigungen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch Doña Barças Ideenfabrik erforderlich sind.
- Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: allgemeine Unternehmensinformationen, detailliertes Briefing für die jeweiligen Aufträge, Werbemittel, Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern, Mitteilung von Fristen, sobald diese bekannt sind.
- Vergütung / Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Leistungen (insbesondere Präsentationen und Mehraufwand) von Doña Barças Ideenfabrik sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, gemäß der in allen Angeboten von Doña Barças Ideenfabrik enthaltenen Honorarkalkulationen zu vergüten.
- Nutzungsrechte an den durch Doña Barças Ideenfabrik erstellten Arbeiten sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, gesondert zu vergüten (siehe auch unter „Urheber- und Nutzungsrechte“).
- Bei Einrichtungen von Podcasts & Vlogs sind die jeweils gültigen Listenpreise der Anbieter maßgeblich. Diese werden in allen Angeboten durch Doña Barças Ideenfabrik transparent ausgewiesen. Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Doña Barças Ideenfabrik erstellt für sämtliche Leistungen eine Rechnung. Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- Doña Barças Ideenfabrik ist im Falle von Pocast-, Vlog-, Webseiteneinrichtungen berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 100% der (voraussichtlichen) Kosten der Grundgebühren zu verlangen.
- Im Falle von durch den Auftraggeber verursachten Stornierungen von Portaleinrichtungen, die durch Doña Barças Ideenfabrik bei den jeweiligen Anbietern bereits eingerichtet wurden, ist Doña Barças Ideenfabrik berechtigt, das vereinbarte Honorar vollumfänglich zu berechnen.
- Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Vermögensverschlechterung des Auftraggebers, insbesondere Wechsel- und Scheckproteste führen zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen von Doña Barças Ideenfabrik gegen den Auftraggeber.
- Gutscheine & vorausgebuchte Gigs (Konzert, Vernissage, Klangreise, Workshop) mit offenem Datum verfallen nach einem Jahr, wenn diese ab Zahlung nicht eingelöst werden.
- Lieferung / Abnahme / Leistungshindernisse
- Liefertermine sind seitens Doña Barças Ideenfabrik in Textform zu bestätigen und nur verbindlich, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Sie verlängern sich bei nicht im Risikobereich von Doña Barças Ideenfabrik stehenden Ereignissen, die für die Einhaltung der Fristen erheblich sind, um die Dauer des Ereignisses.
- Doña Barças Ideenfabrik hat den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich gegenüber dem Auftraggebern anzuzeigen. Das Übermittlungsrisiko geht im Zeitpunkt des Bereitstellens der Arbeiten/ Daten auf eigenem oder fremdem Server auf den Auftraggeber über. Lieferungen erfolgen „ab Werk“.
- Im Verzugsfalle ist Doña Barças Ideenfabrik eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten sowie bei vom Auftraggeber zu vertretenden Leistungshindernissen ist Doña Barças Ideenfabrik berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
- Eigentumsrechte / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot
- Die Übermittlung von Dateien (auch im Original) erfolgt lediglich zum Zwecke der Nutzung durch den Auftraggeber.
- Doña Barças Ideenfabrik behält sich vor, Zurückbehaltungsrechte, auch durch die Einbehaltung von Dokumenten und Dateien, geltend zu machen. Es besteht weder eine Herausgabe- noch eine Aufbewahrungspflicht.
- Das Eigentum an sonstigen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Doña Barças Ideenfabrik gegen den Auftraggeber bei Doña Barças Ideenfabrik.
- Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller an Doña Barças Ideenfabrik übermittelten Unterlagen berechtigt zu sein und hält Doña Barças Ideenfabrik insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
- Doña Barças Ideenfabrik darf die für den Auftraggeber ausgeführten Arbeiten in allen Medien unter Nennung des Auftraggebers zur Eigenwerbung nutzen, sofern nicht ein schriftlich anzuzeigendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers oder der Vertragszweck dem entgegen steht. Doña Barças Ideenfabrik gewährleistet, dass nur diese Informationen für die Eigenwerbung verwendet werden, die auch an anderen Stellen öffentlich einsehbar sind.
- Mängelanzeigen
- Die Übermittlung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Arbeiten unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu prüfen und etwaige offenkundige Mängel binnen 10 Werktagen ab Erhalt schriftlich gegenüber an Doña Barças Ideenfabrik anzuzeigen.
- Haftung
- Doña Barças Ideenfabrik haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt, ebenso Schäden, die auch auf einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) gemäß Ziffer 1. dieser AGB beruhen.
- Doña Barças Ideenfabrik haftet nicht für branchenübliche Abweichungen bzgl. der Beschaffenheit der Arbeiten und auch nicht für nicht und/ oder nicht fristgemäß angezeigte Mängel.
- Die Haftung für offenkundige und erkennbare, jedoch nicht angezeigte Mängel, entfällt. Doña Barças Ideenfabrik haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeiten.
- Hinsichtlich der Tätigkeit von Subunternehmern ist die Haftung von Doña Barças Ideenfabrik auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Höhe nach ist die Haftung von Doña Barças Ideenfabrik begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
- Der Auftraggeber haftet für die an Doña Barças Ideenfabrik übermittelten (personenbezogenen) Daten und hält Doña Barças Ideenfabrik insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
- Der Auftraggeber haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Podcasts, Vlogs, Webseiten, Portale.
- Kündigung
- Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich bei der Verletzung wesentlicher Pflichten, für beide Parteien insbesondere beim Vorliegen von Umständen, die Doña Barças Ideenfabrik an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hindern und die nicht im Einflussbereich einer der Parteien liegen.
- Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, der Auftraggeber erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde und/ oder eine diesbezügliche Information an die andere Vertragspartei unterblieben ist.
- Kündigt der Auftraggeber die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund, so sind: im Falle von diverser Portalkosten zusätzlich zu den von Doña Barças Ideenfabrik nachzuweisenden Aufwendungen (Kosten der Werbemittelbuchung, Spesen und Kosten) die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung angefallenen Arbeitszeiten anteilig als Pauschale oder, falls eine anteilige pauschale Berechnung nicht möglich ist, auf der Grundlage eines Arbeitszeitnachweises zu erstatten.
- Weitergehende Schadenersatz- und/ oder Aufwendungsersatzansprüche und/ oder Schmerzensgeldforderungen bleiben vorbehalten. Die Kündigung hat in Textform, unter Angabe von Gründen zu erfolgen.
- Geheimhaltung und Datenschutz
- Sämtliche Informationen, die Doña Barças Ideenfabrik im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt, werden streng vertraulich behandelt. An Dritte werden diese Informationen nicht weitergeleitet.
- Ausnahmen hierzu gelten für den Fall, dass die Informationen zur Durchführung des Vertrages an Dritte weiter geleitet werden müssen, dass der Auftraggeber die Informationen bereits selbst veröffentlicht hat oder sie auf anderem Wege öffentlich bekannt geworden sind.
- (Personenbezogene) Daten werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und weiterer Rechtsvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit Doña Barças Ideenfabrik als Auftragsdatenverarbeiter für Dritte tätig wird, gilt dies entsprechend. Weitere Informationen sind auf www.dona-barca.com/datenschutz einsehbar.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Weilheim i.OB..
- Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
- Änderungen dieser AGB sowie mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend).
- Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
Dona Barca, Ideenfabrik & Musikcoach, Office: Dr.-Karl-Slevogt-Str. 5, 82362 Weilheim, Tel: 01520 44 60 600, dona @ dona-barca.com